- Nebenbetrieb
- I. Betriebswirtschaftslehre:⇡ Produktionsnebenbetrieb.II. Steuerrecht:Betrieb, der einem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist.- 1. Einheitsbewertung: Land- und forstwirtschaftliche N. gehören als unselbstständige Teile zum Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. N. sind gesondert mit dem Einzelertragswert zu bewerten (§§ 42, 46 BewG; vgl. ⇡ Ertragswert).- 2. Bedarfsbewertung: Der betreffende Ertragswert ist auch relevant für den ⇡ Bedarfswert nach § 142 II BewG (⇡ Erbschaftsteuer).- 3. Einkommensteuer: Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen N. gehören zu den ⇡ Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn der N. nicht einen selbstständigen ⇡ Gewerbebetrieb darstellt (Abschn. 135 V EStR). Im Wesentlichen ist zu unterscheiden zwischen Be- oder Verarbeitungs- und Substanzbetrieben.- a) Ein Be- oder Verarbeitungsbetrieb ist als N. anzusehen, wenn die be- oder verarbeiteten Erzeugnisse des Hauptbetriebs überwiegend für den Verkauf bestimmt sind, z.B. Brennereien, Mühlen, Molkereien.- b) Substanzbetriebe sind als N. zu qualifizieren, wenn die gewonnenen Substanzen im landwirtschaftlichen Betrieb Verwendung finden, z.B. Kies-, Ton- und Lehmgruben, Steinbrüche.
Lexikon der Economics. 2013.